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Elterninfo
 

Schuleinschreibung

I. Schulanmeldung

An der Hans-Scholl-Grundschule
findet die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 am 13. März 2024 zwischen 13:00 – 16:00 Uhr statt.

Die Vorschulkinder nehmen an einer "Schnupperstunde" teil, hierfür bekommen Sie einen genauen Termin zugeteilt. Die Eltern erledigen in dieser Zeit die Anmeldeformalitäten.

II. Schulpflicht

Nach Art. 37 BayEUG (Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) werden mit Beginn des Schuljahres 2024/25 alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2024 sechs Jahre alt werden oder bereits einmal von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt wurden bzw. den Einschulungskorridor genutzt haben.

Wer die altersmäßigen Voraussetzungen erfüllt und in Bayern seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unterliegt der Schulpflicht.

Informationen zum Schulanfang finden Sie auch unter:
http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/grundschule.html

Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • ggf. Sorgerechtsbeschluss
  • Bescheinigung Vorschuluntersuchung und Masernschutz
  • ggf. Zurückstellungsbescheid
  • "Informationen für die Schule" vom Kindergarten (freiwillig)

III. Einschulungskorridor

Die gesetzliche Regelung zum Einschulungskorridor gilt für Kinder, die zwischen 01.07.2024 und 30.09.2024 sechs Jahre alt werden.
Die Schule berät die Erziehungsberechtigten der Kinder, die den Einschulungskorridor nutzen möchten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden selbst, ob ihr Kind bereits zum kommenden oder erst zum darauffolgenden Schuljahr eingeschult wird.

Die Kinder, für die der Einschulungskorridor gewählt wird, durchlaufen das Anmeldeverfahren an den Schulen aber trotzdem, allerdings nicht am Tag der regulären Schuleinschreibung. Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen, an dem Sie mit Ihrem Kind an die Schule kommen. Bei diesem Treffen können wir Sie beraten und Fragen zur Schulfähigkeit klären.

Gleichzeitig werden alle nötigen Formalien erledigt, deshalb bitten wir Sie, folgende Unterlagen mitzubringen: Geburtsurkunde, ggf. Sorgerechtsbescheid, falls schon vorhanden Schuleingangsuntersuchung.
Es sind die Unterschriften aller Erziehungsberechtigten nötig.

IV. Vorzeitige Einschulung

Bei Kindern, die nach dem 30. September 2018 geboren wurden, haben die Eltern die Möglichkeit, einen Antrag auf vorzeitige  Einschulung ihres Kindes zu stellen. Für alle Kinder, die nach dem  31. Dezember 2018 geboren wurden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich. Die Entscheidung der Schulaufnahme erfolgt durch die Schulleitung.

Bitte melden Sie sich am Tag der Schuleinschreibung im Sekretariat. Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG ist spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.

V. Zurückstellung

Ein Kind, das am 30. September 2023 mindestens sechs Jahre alt ist, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn zu erwarten ist, dass das Kind voraussichtlich ein Schuljahr später mit Erfolg oder nach Maßgabe von Art 41 Abs. 5 BayEUG am Unterricht der Grundschule teilnehmen kann. Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts (12. September 2023) verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November 2023 zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine Zurückstellung gegeben sind. Die Entscheidung trifft die Schulleitung. Vor der Entscheidung hat die Schulleitung die Erziehungsberechtigten zu hören.

Sollten Sie eine Zurückstellung beabsichtigen, melden Sie sich bitte am Tag der Schuleinschreibung im Sekretariat.

VI. Zuständige Schule

Alle Kinder erfüllen ihre Schulpflicht an der Grundschule, in deren Schulsprengel sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben (Art. 42 BayEUG). Wird das Kind an einer privaten Grundschule angemeldet, ist aus Gründen der Überwachung der Schulpflicht die zuständige Grundschule zu informieren und ein Nachweis über die Schulanmeldung vorzulegen.

 

              


Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Hans-Scholl-Grundschule
Im Naabtalpark 36
93133 Burglengenfeld

Telefon: 09471 604940
Telefax: 09471 6049444
E-Mail: info@gsburglengenfeld.de